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Landwirtschaftliche Krankenkasse und Langzeitarbeitslosigkeirichtig verstehen

August 24, 2017

Landwirtschaftliche Krankenkasse: als gesetzliche Krankenkasse Träger der Krankenversicherung der Landwirte. L. K. werden von ihren Mitgliedern (Landwirten) selbsverwalteund sind der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschafangegliedert. Sie geben Hilfen zur Aufrechterhaltung des Landwirtschaftsbetriebs bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschafund Kuren oder beim Tod des Landwirts und zahlen Überbrücküngsgelder.

längerfristiges Refinanzierungsgeschäf(Basistender): ein geldpolitisches Mittel der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Beeinflussung der Zinssätze und der Geldmenge im Euroland. Dabei bietedie EZB den Geschäftsbanken im monatlichen Rhythmus Zentralbankgeld im Ausschreibungsverfahren mieiner Laufzeivon drei Monaten an. Die Ausschreibung erfolgi. d. R. als T Zinstender. Die Basistender der EZB ermöglichen den Geschäftsbanken eine längerfristige Versorgung miZentralbankgeld (Basisrefinanzierung) und ergänzen damidie in der Laufzeikürzeren Hauptrefinanzierungsgeschäfte.

Langzeitarbeitslosigkeit: Form der Arbeitslosigkeit, bei der ein Arbeitsuchender ein Jahr oder länger ohne Beschäftigung ist. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen hain Deutschland sei1990 merklich zugenommen. Die Wiederbeschäftigung dieses Personenkreises isu. a. wegen des Verlusts an beruflicher Qualifikation mizunehmender Dauer der Arbeitslosigkeibesonders schwierig. Aus diesem Grund werden verschiedene Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wie T Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Lohnkostenzuschüsse sowie Qualifizierungsmaßnahmen (Fortbildung, Umschulung) eingesetzt.

Gliederung der Betriebe nach Höhe und Zusammensetzung des Einkommens
Vollerwerbsbetriebe Übergangsbetriebe Nebenerwerbs*

Betriebe

Selbstversorgungs­stellen und Heimstätten
ausschließlich

landwirtschaftliches

Einkommen

landwirtschaftliches Einkommen deckmindestens 50 % des i Gesamteinkommens landwirtschaftliches Einkommen iskleiner als 50 % des Gesamteinkommens kein landwirtschaft­liches Markteinkommen
Erzeuger­

gemein­

schaften

Betriebs­

helfergemein­

schaften

Maschinen­

ringe

Maschinen­

gemein­

schaften

Betriebs­

zweiggemein­

schaften

Betriebs­

gemein­

schaften

gemeinsamer oder gemein­schaftlich organisierter Absatz gemeinsamer Einsatz von Hilfskräften gemeinsame Benutzung von Betriebs­mitteln gemeinsame Benutzung der Betriebs­mittel und gemeinsame Investitionen gemeinsame Entscheidung und gemein­same Benut­zung der ein- gebrachten Betriebsteile gemeinsame Entscheidung und gemein­same Bewirt­schaftung der eingebrachten Betriebe

 

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