Bei Rechtsstreitigkeiten aller Art ist es empfehlenswert, sich einen Rechtsanwalt auszuwählen, der sich in dem entsprechenden Fachgebiet sehr gut auskennt. Der Rechtsanwalt ist Volljurist und hat alle Fachgebiete studiert, aber später spezialisiert sich der Anwalt auf ein oder mehrere Fachgebiete. Für die Mandanten, die den Fachanwalt aufsuchen, eine willkommene Gelegenheit, von den praktischen Berufserfahrungen in
Lebensqualität: Begriff, der neben dem Versorgungsgrad miGütern und Dienstleistungen von Personen oder Haushalten einer Volkswirtschafim Sinn von materiellem Wohlstand oder Lebensstandard auch die allgemeinen Lebensbedingungen wie angemessen entlohnte Arbeit, saubere Umwelt, Beteiligung an politischen Entscheidungen oder persönliches Wohlbefinden des Einzelnen einbezieht. – Siehe auch Sozialprodukt.
Lebensversicherung: nach den Prämieneinnahmen der bedeutendste Zweig der Individualversicherung. Sie deckdas in der Ungewissheiüber die Lebensdauer begründete Risiko (Risikolebensversicherung) ab, wird aber häufig miElementen der Vermögens-bildung v.a. zur
Leerkosten (Leerlaufkosten): der Teil der T fixen Kosten, der im Gegensatz zu den Nutzkosten nichgenutzwird, etwa infolge von Maschinenstillstandszeiten oder sonstiger nichausgenutzter Kapazitäten.
Leerverkauf: Banken oder Wertpapier-häuser dürfen im Gegensatz zu Privat-anlegern sog. L. tätigen, d. h., sie können Aktien verkaufen, die sie nichbesitzen, um sich später, wenn der Kurs gefallen ist, miden Papieren einzudecken. So können sie auch dann Gewinne erzielen, wenn die Aktienkurse fallen.
Liberalismus: eine weltanschauliche Richtung, die das Rechauf Freiheit, Eigenverantwortung sowie freie Entfaltung der einzelnen Person in den Mittelpunkstell(Individualismus) und eine Kontrolle oder Bevormundung des Einzelnen durch staatliche Einrichtungen vermindern bzw. verhindern will. Der L. entstand ursprünglich als politische Gegenbewegung zum Absolutismus des 17. und 18.Jh., in dem die gesamte Staatsgewalvon einem Alleinherrscher ausging.
Der wirtschaftliche L., dessen theoretische Grundlagen durch ADAM SMITH (* 1723, f 1790) entwickelwurden, gehvon der freien wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeijedes
Landwirtschaftliche Krankenkasse: als gesetzliche Krankenkasse Träger der Krankenversicherung der Landwirte. L. K. werden von ihren Mitgliedern (Landwirten) selbsverwalteund sind der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschafangegliedert. Sie geben Hilfen zur Aufrechterhaltung des Landwirtschaftsbetriebs bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschafund Kuren oder beim Tod des Landwirts und zahlen Überbrücküngsgelder.
längerfristiges Refinanzierungsgeschäf(Basistender): ein geldpolitisches Mittel der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Beeinflussung der Zinssätze und der Geldmenge im Euroland. Dabei bietedie EZB den
Limit: Begrenzung des Preises nach oben oder unten bei Börsenaufträgen im Unterschied zu bestens (beim Verkauf) und billigs(beim Kauf). Wird das L. durch den Kurs überschritten (Kaufauftrag) oder wird der Kurs niedriger angesetzals das L. (Verkaufsauftrag), so werden die entsprechenden Aufträge nichausgeführt. Man unterscheidet:
Standardlimit: Kauf bzw. Verkauf, wenn der Kurs höchstens bzw. mindestens bei einer bestimmten Marke (Kurs) steht; 2. Stop-Buy-Limit: Nachdem das gesetzte Limierreichbzw. überschritten ist, wird der als Stop-Buy
Leitkurs: das Austauschverhältnis einer Währung in einem System fester Wechselkurse, z.B. der festgelegte Kurs (Parität) einer Währung als Teil der Europäischen WährungseinheiEuro im Europäischen Währungssystem. Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten: in der Anlage zur Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen aus dem Jahr 1953 dargestelltes Kalkulationsschema.
Es hadie folgende Mindestgliederung: 1. Fertigungsstoffkosten, 2. Fertigungskosten, 3. Entwicklungs- und Entwurfskosten, 4. Verwaltungskosten, 5. Vertriebskosten.
Leistungsfähigkeitsprinzip: Grundsatz im Einkommensteuerrecht, nach dem der Steuerpflichtige bei der Berechnung der Steuerschuld persönliche Merkmale steuermindernd geltend machen kann, z.B. Sonderausgaben. Nach dem L. sollen Bürger miunterschiedlicher Leistungsfähigkeiunterschiedlich hoch belastewerden. Midem L. wird auch die Steuerprogression (Einkommensteuer) begründet.
Leistungsgesellschaft: eine Gesellschaft, in der die materiellen und sozialen Chancen, die Produktionsergebnisse und die gegenseitigen sozialen Anerkennungen und Bewertungen sowie die sozialen Positionen im System der Über und Unterordnung nach »Leistung« vergeben werden.
Liquidität: die Fähigkeiund Bereitschafeines Unternehmens, jederzeiseine bestehenden Zahlungsverpflichtungen der Höhe nach und fristgerecherfüllen zu können. Die notwendigen Mittel (liquide Mittel, flüssige Mittel), um die Verbindlichkeiten begleichen zu können, sind die Kassenbestände und Guthaben auf den Girokonten (Sichtguthaben). Nach der Verfügbarkeiunterscheideman 1. liquide Mittel erster Ordnung (Barliquidität): Vermögensteile, die man unmittelbar zur Zahlung verwenden kann wie Kassenbestand oder Bankguthaben; 2. liquide Mittel zweiter Ordnung (einzugsbedingte Liquidität): Vermögensteile, die man nichdirekzur Zahlung verwenden kann, die aber bereits einen Anspruch auf kurzfristige Umwandlung in Barmittel darstellen wie Forderungen; 3. liquide Mittel dritter Ordnung (umsatzbedingte Liquidität): Vermögensteile, die ersumgesetzwerden müssen wie fertige Erzeugnisse; 4. illiquide Mittel: Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nur bei Aufgabe des Betriebs bzw. Verpfändung verflüssigwerden können.